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Staat moechte Ueberwachung ausweiten
Veröffentlicht am Donnerstag, 12.August 2004 von Redaktion


Die vor sechs Jahren im Frühjahr 1998 eingeführte Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) soll nach einem Entwurf ausgeweitet werden, womit es unter anderem auch möglich werden soll WLAN-Hotspots und ganze Stadtteile zu überwachen, berichtet Spiegel Online.


In den bislang 27 bestehenden Paragraphen der TKÜV wird nur der eigentliche verfahrenstechnische Ablauf einer Überwachung geregelt aber verpflichtet staatliche Horcher nicht zum mithören ebenso wenig müssen Provider keine teure Infrastruktur zur Überwachung installieren.

Nun möchte der Staat Neuregelungen bei der TKÜV einführen die unter anderem die Positionsbestimmung von Handys, Überwachung von WLAN-Hotspots und ganzen Stadtteilen vorsieht.

Bisher ist die Frage wie die Geräte identifiziert werden können, denn bislang muss aufgrund einer richterlichen Anordnung eine Rufnummer genannt werden aber jetzt soll jede Kennung abgehört werden können.

Sollten die Neuregelungen in Kraft treten, erhält der Staat die Möglichkeit komplette Funkzellen, WLAN-Hotspots, Veranstaltungen oder gar Stadtteile zu überwachen.

Bei der Handyüberwachung soll die Grundlage auf IMEI (International Mobile Equipment Indentity) ausgeweitet werden, mit der ein Handy unabhängig von der verwendeten GSM-Karte entdeckt werden kann wofür nur eine Anordnung gestellt werden muss, um eine Überwachung zu starten.

Der Bundesgerichtshof gab der IMEI-Anordnung schon grünes Licht aber die Experten stehen den Neuregelungen sehr skeptisch gegenüber, weil damit die staatliche Überwachung ausgeweitet und der Datenschutz weiter gefährdet wird.




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