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Zukuenftig mehr Gerechtigkeit für Phishing-Opfer
Veröffentlicht am Montag, 22.Juni 2009 von Redaktion
Online-Banking Kunden, die zum Phishing-Opfer wurden, können ab sofort darauf hoffen vor Gericht ihr Recht zu erkämpfen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen an ihrem Rechner beachtet haben. Dazu zählen ein Antivirenprogramm, ein aktuelles Betriebssystem sowie eine aktivierte Firewall.
Onlinekriminelle werden immer erfindungsreicher um an sensible Daten und damit an das Geld der User zu gelangen. Auch wenn einige Geldinstitute sich mit Kunden die zu Phishing-Opfer wurden außergerichtlich geeinigt hatten, hätten die meißten vermutlich vor Gericht bessere Chancen gehabt. Hat ein Kunde seinen PC ausreichend gesichert trägt die Bank das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrags.
Mit der Umsetzung der EU Zahlungsdiensterichtlinie muss der Kunde über 150 Euro nur noch in Haftung treten wenn er sich grob fahrlässig Verhalten hat. Immer wieder setzen Onlinekriminelle Trojaner für Phishing,- und Pharming Attacken auf Bankkunden ein.
Bei Phishingattacken wird versucht mittels E-Mail den Kunden auf gefälschte Webseiten zu leiten um dort Passwörter, PINs und TANs auszuspähen.
Beim Pharming manipulieren die Täter die Adressweiterleitung via Browser und der Kunde surft unbewusst eine gefälschte Webseite an.
Es gibt immer noch diverse Banken die ihren Kunden das relativ unsichere PIN- und TAN-Verfahren anbieten. Dadurch, dass die Methoden der Kriminellen immer ausgeklügelter werden, ist auch die von einigen Banken angewandte iTAN-Technik nicht mehr sicher.
Derzeit scheinen das Chipkarten-Verfahren oder mTAN, was auch mobile Tan-Verfahren genannt wird, die größte Sicherheit für Bankkunden darzustellen. Beim mTAN Verfahren erhält der Kunde die Transaktionsnummer mit sämtlichen Überweisungsdaten zur Überprüfung per SMS auf sein Handy gesimst. Bietet seine Bank dieses Verfahren an und möchte der Kunde dieses relativ sichere Verfahren für sein Online-Banking nutzen, braucht er für die Anmeldung bei seiner Bank lediglich seine aktuelle Handynummer angeben, auf welche er nach Abschluss der Bestätigung eine Kontroll-SMS bekommt.
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